Gewerblich genutzte Fahrzeuge spielen nicht zuletzt durch die deutlich höhere Laufleistung gegenüber Privatfahrzeugen eine zentrale Rolle für die Elektrifizierung des Verkehrs und sind damit ein wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Der Bund investiert ab 3. Juni 2024 weitere 150 Millionen Euro in den Aufbau von gewerblicher Schnellladeinfrastruktur. Diese Förderung kommt insbesondere der Transport- und Logistikbranche zugute, wobei auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren, die oft mit hohen Investitionen bei der Umstellung auf eine klimafreundliche Flotte konfrontiert sind, von dieser Förderung Gebrauch machen können.
Gefördert werden sowohl Ladepunkte für E-Pkw als auch speziell für E-Lkw, unabhängig von der Fahrzeugförderung.
Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig:
- Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur
- technische Ausrüstung, wie z.B. elektrische Stromspeicher
- sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse, einschließlich Tiefbau
Wir sehen in dieser Entscheidung einen wichtigen Hebel, um die Klimaziele zu erreichen. Die Unterstützung des BMDV ermöglicht es Unternehmen, die notwendige Infrastruktur für eine nachhaltige Mobilität aufzubauen und damit einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Gern unterstützen wir bei der Bedarfsanalyse und Antragstellung.
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Das Antragsportal ist seit 3. Juni 2024 wieder geöffnet. Anträge können über den Projektträger Jülich unter https://lis.ptj.de/ gestellt werden.
Details zum Förderprogramm
- Jedes Unternehmen kann genau einen Antrag stellen. Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit können je einen eigenen Antrag stellen.
- Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Mio. Euro nicht überschreiten.
- Die Zuwendung ist unabhängig von der Anzahl der beantragten Schnellladepunkte pro Antrag auf 5 Mio. Euro begrenzt.
- Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung:
Für KMU = Förderquote von bis zu 40 %
Für Großunternehmen = Förderquote von bis zu 20 % - Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist:
Bei Ladeleistung am Ladepunkt (LP) von 50 bis 149 kW = max. Förderbetrag pro LP für KMU 14.000 €, für Großunternehmen 7.000 €.
Bei Ladeleistung am LP > 150 kW = max. Förderbetrag für KMU max. 30.000 € und Großunternehmen 15.000 €. - Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.
- Nicht förderfähig sind u.a. Ausgaben für Planungsleistungen Dritter.
- Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben.
- Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
- Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig.
- Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheides). Eine Verlängerung ist lediglich in begründeten Ausnahmefällen möglich.