Aachen beschleunigt die Elektromobilität – Jetzt BIS ZU 50.000€ FÖRDERUNG PRO LADESÄULE SICHERN!

Die Stadt Aachen treibt die Verkehrswende voran und unterstützt Ihr Unternehmen mit dem Förderprogramm „Aachen fährt elektrisch“ beim Ausbau moderner Ladeinfrastruktur mit bis zu 50.000€ pro Ladepunkt! Als Aachener Unternehmen und Branchenführer der Ladeinfrastruktur im Bereich der Logistik mit mehr als 35.000 realisierten Ladepunkten in Europa stehen wir Unternehmen in Aachen als Partner rund um maßgeschneiderte Elektromobilitätslösungen zur Seite.

Aachen beschleunigt die Elektromobilität – Jetzt mit dem Förderprogramm „Aachen fährt elektrisch“ für Ladeinfrastruktur durchstarten!

 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Bis zu €50.000 (HPC-Ladesäulen ≥150 kW)
  • Bis zu €20.000 (DC-Ladesäulen 50–150 kW)
  • Bis zu €2.500 (AC-Ladesäulen ≤22 kW)
  • Bis zu €1.250 (Wallboxen ≤22 kW).
Was wird gefördert?
 
  • Flotten-Ladeinfrastruktur, die auch außerhalb der Nutzungszeiten Dritten zugänglich gemacht werden kann.
  • Öffentlich nutzbare Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen, z. B. für Kunden, Mitarbeitende oder Besucher.
So geht’s:
 
  • Antragsstellung: Ab Juli 2025 über das Antragsformular der Stadt Aachen
  • Voraussetzungen: Nachweis geeigneter Flächen, Installation durch Fachbetriebe, Nutzung von Ökostrom, Anbindung an das Mobilitätsdashboard (für öffentliche LIS).
  • Monitoring: Jährliche Zählerstandsübermittlung und Echtzeit-Datenbereitstellung für transparente CO₂-Bilanzierung.
  • Kombinierbar: Förderungen von Stadt, Bund oder Land bis zu 80% der Gesamtkosten (netto) möglich.

Weitere Infos und Antragsunterlagen auf der Website der Stadt Aachen: Link

Unsere Ladesäule elexon A2 wird mit bis zu €2500 pro Stück gefördert!

Ihre Vorteile auf einen Blick:
 
  • Maximale Ladeleistung je Ladepunkt 22kW
  • OCPP 2.0.1, ISO 15118-2
  • Autocharge, Plug&Charge sowie eichrechtskonform
  • Präzisere Steuerung des Ladevorgangs
  • Geeignet für Flottenanwendungen 
  • Bis zu 10m Kabellänge

Unsere AC-Ladestationen werden zu 100 Prozent in Deutschland entwickelt und hergestellt, wir setzen auf zuverlässige Komponenten namhafter deutscher Hersteller mit extrem hoher Lebensdauer.

Beispielrechnung DC:

1x HPC Ladesäule Nidec 240 kW* 58.330 € (Aktionspreis)
+ 36.758 € (Installationskosten**)
= 95.088 € – 50.000 € (max. 80% der Förderfähigen Kosten)

= 45.088 € (exkl. USt)

Beispielrechnung AC:

6x Doppelladepunkte elexon A1 22 kW*: 9.900 € (Aktionspreis)
+ 33.442 € (Installationskosten**)
= 43.342 € – 15.000 € (max. 80 % der Förderfähigen Kosten)

= 28.342 € (exkl. USt)


*Abhängig von Projektumfang und Standortgegebenheiten
**Installation, Inbetriebnahme, Kabel + Verlegung der Zuleitung, Fundament, Ausführungsplanung, Dynamisches Lastmanagement, Logistik, Datenleitung, Potenzialausgleich, Dokumentation, Koordination VNB, Unterverteilung inkl. NH Abgänge zu Lader, Tiefbau, Anfahrschutz, Corporate Branding
 

Rechtliche Hinweise
 

Die Förderrichtlinie „Aachen fährt elektrisch – Förderprogramm für Ladeinfrastruktur“ der Stadt Aachen dient der Förderung des Aufbaus öffentlich nutzbarer Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen sowie der Errichtung von Ladeinfrastruktur für Flotten im Zeitraum 2025 bis 2030. Die Angaben in dieser Förderrichtlinie sind unverbindlich und stellen keinen Rechtsanspruch auf Fördermittel dar, auch wenn alle Vorgaben und Kriterien erfüllt sind. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt unter Vorbehalt eines rechtskräftigen Haushalts ohne Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts.

Die Stadt Aachen behält sich vor, Anträge hinsichtlich der in der Förderrichtlinie genannten Vorgaben und Kriterien zu prüfen und die Förderung nach eigenem Ermessen zu gewähren oder abzulehnen. Fördermittel können zurückgefordert werden, wenn falsche Angaben gemacht werden, Verpflichtungen aus der Förderrichtlinie nicht eingehalten werden, die Zweckbindungsfrist von sieben Jahren nicht erfüllt wird, die Voraussetzungen für De-minimis-Beihilfen nicht mehr gegeben sind oder die Gesamtförderung 80 % der Netto- bzw. Bruttokosten überschreitet. Rückgeforderte Beträge sind vom Zeitpunkt der Auszahlung an mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen.

Die Förderrichtlinie kann im Verlauf des Förderprogramms angepasst werden, um Effektivität und Effizienz zu verbessern. Antragsteller sind verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise gemäß der Förderrichtlinie einzureichen sowie Daten zur Nutzung und Auslastung der Ladeinfrastruktur bereitzustellen. Die Stadt Aachen übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Beantragung, Installation oder Nutzung der geförderten Ladeinfrastruktur entstehen.Für weitere Informationen und die Antragstellung wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Mobilität und Verkehr der Stadt Aachen (E-Mail: elektromobilitaet@mail.aachen.de) oder besuchen Sie die Website der Stadt Aachen.